Prüfungsschema ör. Klausur

Begründetheit Leistungsklage

Die allgemeine LK ist begründet, wenn in dem grds. maßgebenden Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung der geltend gemachte Handlungs- und Unterlassungsanspruch tatsächlich besteht.
 
  • allg. oder vorbeugender Abwehr- oder Unterlassungsanspruch
  • allg. Folgenbeseitigungs- und Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch
  • ö-r Erstattungsanspruch
  • ö-r Sonderverbindung
  • ö-r GOA

Discussion